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Dem Verein Pro Bahn Vorarlberg wurde die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Einkommensteuergesetz zuerkannt. Spenden an den Verein sind somit absetzbar und werden bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, bzw. Spenden gelten als Betriebsausgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier:

"Steigen Sie ein, unsere Fahrzeuge stehen zur Verfügung"

Steigen auch Sie um auf öffentliche Verkehrsmittel, es lohnt sich. Mit besten Verbindungen in Vorarlberg sind Sie auch ohne Auto immer und überall mobil. Probieren Sie es aus.

OEBB
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Datum 08.02.2022
Uhrzeit 15:10 Abfahrt Ankunft

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